| Dozent:innen | Prof. Dr. Timo Torz |
| Zeitraum | am 07.04.2027 |
| Status | Geplant |
| Freie Plätze | |
| Unterrichtsstunden | 4 UE à 60 Min |
| Preis | 179,00 € |
| BDK-Mitgliederpreis | 149,00 € |
| Anmeldeschluss | am 06.04.2027 um 23:59 Uhr |
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Jeder Fall beginnt mit der Frage, die am Tatort zuerst gestellt wird: Was tun Sie jetzt? Erst danach wird betrachtet, wie das Gericht entschieden hat und was diese Entscheidung für die Ermittlungsakte bedeutet.
Im Mittelpunkt des Seminars stehen die §§ 177, 178 und 184i StGB. Anhand von 16 Fällen aus der aktuellen Rechtsprechung wird jeder Fall in drei Schritten betrachtet: Zunächst geht es um die kriminalistische Lage – welche Versionen sind denkbar, welche Spuren verfallen in Stunden und wer ist zu hören? Anschließend folgt die strafrechtliche Bewertung: Welches Tatbestandsmerkmal ist entscheidend und welche Feststellungen verlangt die Rechtsprechung dafür? Abschließend richtet sich der Blick zurück auf die Ermittlungsakte: Was hätte zusätzlich erhoben werden müssen und bis wann? Gerade im Sexualstrafrecht liegen rechtliche Bewertung und intuitive Einschätzung häufig auseinander. Das Seminar zeigt anhand aktueller Gerichtsentscheidungen, welche konkreten Feststellungen für die strafrechtliche Bewertung erforderlich sind und welche Bedeutung diese für die Ermittlungsarbeit haben.
Was erwartet Sie in dieser Schulung?
Die Fallarbeit erfolgt im Wechsel von Fragestellung und Auflösung. Zu jedem Fall werden zunächst die Teilnehmenden einbezogen, anschließend wird die gerichtliche Entscheidung anhand der tragenden Aussagen erläutert und abschließend betrachtet, welche Ergänzungen für die Ermittlungsakte erforderlich gewesen wären.
Die Teilnehmenden erhalten ein vollständiges Skript mit allen 16 behandelten Fällen, Auszügen aus den Urteilsgründen mit Fundstellen und den jeweiligen Ergänzungslisten sowie ein Handout des Foliensatzes. Der Rechtsprechungsstand wird vor jeder Durchführung des Seminars aktualisiert.
An wen richtet sich dieses Angebot?
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeitende der Kriminalpolizei, insbesondere aus Kommissariaten für Sexualdelikte und Delikte an Schutzbefohlenen, dem Kriminaldauerdienst und Ermittlungsgruppen. Angesprochen sind zudem Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von Gemeinsamen Ermittlungsgruppen mit Erstzugriff, Angehörige von Staatsanwaltschaften und Justizbehörden, Opferschutzbeauftragte sowie Mitarbeitende von Beratungs- und Hilfeeinrichtungen, die mit Strafverfahren befasst sind.
Anforderungen an die Kursteilnehmenden:
Für die Teilnahme an diesem Seminar sind keine fachlichen Vorkenntnisse erforderlich. Ein Strafgesetzbuch in aktueller Fassung sollte zur Hand sein. Die im Seminar behandelten Vorschriften werden zusätzlich im Wortlaut zur Verfügung gestellt.
Für die Teilnahme benötigen Sie einen PC oder ein Notebook mit Mikrofon und Kamera, eine stabile Internetverbindung sowie grundlegende Computerkenntnisse.
Teilnahmeberechtigung:
Die Teilnahme an diesem Seminar ist ausschließlich Angehörigen von Polizei, Justiz, Sicherheitsbehörden, Nachrichtendiensten und Bundeswehr sowie Mitarbeitenden von Beratungs- und Hilfeeinrichtungen vorbehalten, die im Zusammenhang mit Strafverfahren tätig sind. Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist die Anmeldung mit einer dienstlichen E-Mail-Adresse erforderlich.
| Wochentag | Datum | Uhrzeit |
|---|---|---|
| Mittwoch | 07.04.2027 | 09:00 - 13:30 Uhr |
Dieser Kurs findet als Online-Seminar mit der Videokonferenzsoftware Zoom statt. Die Einwahldaten werden per gesonderter E-Mail verschickt. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Endgerät über eine stabile Internetverbindung, eine Kamera und ein Mikrofon verfügt. Die Nutzung eines PCs oder Laptops wird empfohlen, da einige Inhalte auf mobilen Geräten möglicherweise eingeschränkt nutzbar sind.
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